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Inhalte der Bürgerinitiative für ein l(i)ebenswertes Friedewald 

 

In diesem Bereich findet ihr alle wichtigen Informationen zur Bürgerinitiative für ein l(i)ebenswertes Friedewald e.V. 

Werdet Mitglied, schaut euch die Satzung an oder informiert euch zu sonstigen Themen des Vereins.

 

Klickt euch durch die Navigation.  

 

WERDE MITGLIED in der BI!!!

Hier den Mitgliedsantrag ausfüllen.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Ihr öffnet die nachfolgende Datei und füllt diese direkt am Rechner aus. Danach druckt ihr das Dokument aus, unterschreibt es und gebt/sendet es per Post an den Vorstand.

 

Ihr speichert die Datei auf eurem Rechner, druckt diese aus und füllt die Erklärung handschriftlich aus. Anschließend gebt ihr diese einem Vorstandsmitglied oder sendet sie per Post an den Vorstand.                                                                                                                            


 

Wie kommt meine Beitrittserklärung zur BI?

Wende dich an eines der Vorstandsmitglieder des Vereins (siehe http://www.friedewalder.info/BI-Friedewald-e.V./Vorstand) oder sende eine E-Mail an vorstand@friedewalder.info



Satzung BI Friedewald e.V.

Satzung des Vereins Bürgerinitiative für ein l(i)ebenswertes Friedewald e.V. 

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Bürgerinitiative für ein l(i)ebenswertes Friedewald e.V. Als Kurzform ist der Name BI Friedewald e.V. zulässig.

Der Verein hat seinen Sitz in 36289 Friedewald. Es erfolgt der Eintrag im Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Hersfeld.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Gründung und endet am 31.12.2014 (Rumpfgeschäftsjahr).

 

§ 2 Zweckbestimmung und Zielsetzung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes sowie der Heimatpflege in Friedewald und Umgebung, insbesondere

- die Vermeidung der Verunstaltung unserer Landschaft durch Eingriffe in das Landschaftsbild, speziell durch die Ansiedlung vonWindkraftanlagen.

- die Bewahrung der natürlichen Schönheit der heimatlichen Landschaft als kulturelles Erbe.

- Schutz des menschlichen Lebensraumes vor belastenden Einflüssen.

- Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

- Die kritische, konstruktive Begleitung von Vorhaben unter dem Gesichtspunkt des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes durch den Verein und seine Mitglieder.

- Die Förderung der Identifikation der Bürger mit ihrer heimatlichen Umgebung.

- Beschaffung und Aufbereitung von Informationen.

- Aufklärung und Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit über

umweltverändernde Maßnahmen die das Erscheinungsbild der Region dauerhaft verändern.

- Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden gleich gelagerter Interessen.

Zweck des Vereins sind weiterhin die Förderung von Jugend-, Familien- und Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger und in Not geratener Personen. Der Verein will insbesondere Projekte und Veranstaltungen jeder Art im sozialen und integrativen Bereich im Einzugsbereich der Gemeinde Friedewald fördern und durchführen. Gleichzeitig will der Verein das bürgerschaftliche Engagement zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke unterstützen. Der Verein sucht seine Ziele

insbesondere zu erreichen durch:

- die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen, welche der Einwerbung von Spenden zu Gunsten der gemeinnützigen Zielsetzungen des Vereins dienen;

- die Förderung und Durchführung bzw. Beteiligung von eigenen und an fremden Projekten, welche sich den Zielen des Vereins widmen;

- die Unterstützung von hilfsbedürftigen und in Not geratenen Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren mit Sach- und Geldmitteln sowie durch persönliches Engagement der Mitglieder;

- projektbezogene Kooperationen mit öffentlichen, kirchlichen und privaten Trägern, welche gleiche oder ähnliche Ziele wie der Verein verfolgen.

Die Mitglieder sind sich darüber einig, dass der Verein keine Verbindlichkeiten eingehen darf.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigeZwecke im Sinne des Abschnitts „SteuerbegünstigteZwecke“ der Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft und Beitrag

Jede natürliche oder juristische Person, die die Ziele des Vereins unterstützt kann Mitglied werden.

Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied mit Beendigung des 18. Lebensjahres.

Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Ehrenmitglied kann werden, wer sich um die Förderung des Vereins und seiner Ziele besondere, hervorragende Verdienste erworben hat.

Ehrenmitglieder bzw. Ehrenvorsitzende können durch einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende genießen alle Rechte eines ordentlichen Mitgliedes, sind jedoch beitragsfrei gestellt.

Die Mitgliedschaft endet durch:

Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen mit ihrer Auflösung

schriftliche Kündigung an den Vorstand mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres

Ausschluss wegen groben Verstoßes gegen die Vereinsinteressen.Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

 

§ 5 Vorstand

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

1. -1. Vorsitzender-

2. -Stellv. Vorsitzender-

3. -Schriftführer-

4. -Kassierer-

5. -Beirat mit bis zu drei Personen-

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

Den Vorstand gemäß § 26 BGB (gesetzlicher Vertreter) bilden die unter Nummer 1. bis 4. genannten Personen. Jeweils zwei gemeinsam vertreten den Verein. Schriftführer und Kassierer sind nicht gemeinsam zeichnungsberechtigt.

 

§ 6 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren. Die unmittelbare Wiederwahl ist nicht zulässig.

 

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ordentliche

Mitgliederversammlungen finden einmal jährlich statt.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder verlangt wird.

Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde oder durch persönliche schriftliche Einladung (auch per E-Mail) unter Bekanntmachung der Tagesordnung einberufen.

 

Die Tagesordnung soll mindestens enthalten:

- Bericht des Vorstandes

- Entlastung des Vorstandes (gem. § 5 alle 2 Jahre)

- Wahl des Vorstandes (gem. § 5 alle 2 Jahre)

- Wahl der Kassenprüfer (gem. § 5 alle 2 Jahre)

- Anträge

- Verschiedenes

Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen.

 

Jedes Mitglied kann Anträge an die Mitgliederversammlung stellen. Anträge müssen schriftlich an den 1. Vorsitzenden eingereicht werden und spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin vorliegen.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins benötigen eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

§ 8 Protokollierung von Beschlüssen

Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.

 

§ 9 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Friedewald, die es für gemeinnützige Zwecke des Umweltschutzes zu verwenden hat.

 

 

 

 



Vorstand der BI

1. Vorsitzender

Thorsten Sindel

Stellv. Vorsitzender

Sascha Lingner

Kassierer

Andreas Sedelmayr

Schriftführer

Sascha Sandow

Beisitzer

Hartmut Schaub

Beisitzer



Beisitzer



 

Kontaktdaten BI:

BI Friedewald e.V.

Vorsitzender Thorsten Sindel

 

E-Mail: vorstand(at)friedewalder.info

 

Bankverbindung

Sparkasse Hersfeld-Rotenburg

IBAN: DE 80 5325 0000 0030 0033 90

BIC: HELADEF1HER


Vereinsregister-Nummer 1836 beim Amtsgericht Bad Hersfeld